Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Dunkelmodus
AusEin
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Gewerbesteuer

Gewerbe Steuern Wirtschaft 

Informationen zur Dienstleistung

Die Stadt Mengen erhebt Gewerbesteuer nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes. Besteuert wird der Ertrag des Gewerbebetriebes. Nach der Steuererklärung des Betriebsinhabers berechnet das zuständige Finanzamt aus dem Gewerbeertrag einen Steuermessbetrag und teilt diesen im Gewerbesteuermessbescheid der Stadt mit. Der Messbescheid ist für die Stadt Mengen bindend und kann nur vom Finanzamt geändert oder aufgehoben werden.

Zuständige Dienststelle

Zuständige MitarbeiterInnen

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Inhalte, wie z.B. Youtube und den Bewerbungsmanager BITE, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln.

Notwendige essentielle Cookies werden immer geladen.

Datenschutzinformationen