Regelmäßige Prüfung der land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen gemäß §29 StVZO
09.01.2026
Samstag, den 07.02.2026 von 08:00 – 11:00 Uhr im Bauhof in Mengen
Die regelmäßige Fahrzeuguntersuchung nach § 29 StVZO sorgt für Sicherheit im Straßenverkehr.
Selbstverständlich ist sie bei land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen ebenso
wichtig, wie beim privaten PKW.
Doch längere Anfahrtswege zum Service Center des TÜV Süd kosten mit der langsam laufenden
Zugmaschine viel Zeit. Wir wollen deshalb wieder eine „Schlepperaktion“ vor Ort in Ihrer
Gemeinde durchführen und Ihnen hier Termin und Prüfort mitteilen:
Samstag, den 07.02.2026 von 08:00 – 11:00 Uhr im Bauhof in Mengen
Bitte denken Sie an folgende Unterlagen:
1. zur Prüfung muss der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen.
2. ein gereinigtes Fahrzeug ermöglicht eine schnellere Prüfung.
3. die Einstufung der Mängel unterliegt seit Einführung des einheitlichen, neuen
Mangelbaums strengeren Kriterien




