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Gute Nachrichten für Bauherren

26.10.2023

Das neue Wohnbaugebiet in der Bremer Straße darf bebaut werden

Mengen / Juristisch ist es nun sicher: Das Baugebiet „Bremer Straße“ in Mengen sind vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Paragraphen 13b Baugesetzbuch nicht betroffen. Mit anderen Worten, es dürfen seitens der Stadt weiterhin Bauplätze verkauft und Baugenehmigungen erteilt werden.

Nach Wochen der Unsicherheit gibt es nun ein Aufatmen, wenn auch nur teilweise. Der Gemeindetag hat seine Handlungsempfehlungen im Umgang mit Paragraph 13b Baugesetzbuch überarbeitet. 

Am 18. Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass dieser Paragraph nicht mit dem EU-Recht kompatibel ist. Somit durften auch in Mengen keine Baugenehmigungen in Gebieten mehr erteilt werden, wenn sie nicht ein „normales“ Bebauungsplanverfahren durchlaufen hatten. Für viele war das ein Schock.

Die Stadtverwaltung Mengen, insbesondere die Baurechtsbehörde, versuchten juristische Wege zu finden, um denen, die bereits einen Bauplatz gekauft hatten, auch den Bau zu ermöglichen. Nun kam vom Gemeindetag die Empfehlung, dass die Gebiete, die einen Satzungsbeschluss haben, der bereits vor mehr als einem Jahr bekanntgemacht wurde, rechtmäßig bebaut werden können. In Mengen betrifft dies 10 Bauplätze im neuen Wohnbaugebiet „Bremer Straße“.

Leider ist noch nicht ersichtlich, wie es mit den anderen vier Gebieten weitergeht. Beim „Falkenweg“ (Rosna), der „Zeilstraße“ (Beuren), im „Boid“ (Blochingen) und “Beizkofer Straße“ (Mengen) wartet die Stadtverwaltung weiterhin auf Handlungsempfehlungen.